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Die Schleusenanlagen und der Nord-Ostsee-Kanal

„Wir, Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen, verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Es wird ein für die Benutzung durch die deutsche Kriegsflotte geeigneter Seeschifffahrtskanal von der Elbmündung über Rendsburg nach der Kieler Bucht unter der Voraussetzung hergestellt, daß Preußen zu den auf 156.000.000 Mark veranschlagten Gesammtkosten desselben den Betrag von 50.000.000 Mark im voraus gewährt.“ (Auszug aus dem Reichsgesetzblatt vom 16. März 1886).

Diese Verordnung war die Grundlage dafür, dass sich Brunsbüttel, damals noch Brunsbüttelkoog, zu einer attraktiven Hafen- und Schleusenstadt an Elbe und Nord- Ostsee-Kanal entwickelt hat. Diente der Kanal zu Kaiser Wilhelms Zeiten mehr militärischen Zwecken, kann man hier heute hautnah die großen „Pötte“ aus aller Welt erleben.

Durch den Kanalbau 1887 - 1895 wurde Brunsbüttel geteilt. Um die für den Kanalbau unterbrochenen Verkehrswege sicherzustellen, verpflichtete sich das Deutsche Reich zu der Schaffung von kostenlosen Querungen des Kanals. Diese wird in Brunsbüttel durch drei Fähren gewährleistet – zwei an der Schleusenanlage, eine in Ostermoor. Durch die Fahrt auf einer der Fähren kann man den Kanal auf einer „Minikreuzfahrt“ erleben.

Die Kanaleinfahrt in Brunsbüttel wurde zunächst durch zwei kleine Schleusen geregelt mit einer Nutzlänge von 125 m und einer Nutzbreite von 22 m. Der Tidenhub beträgt ungefähr drei Meter, die Schleusungszeit ca. 30 Minuten.

Außerdem dient der NOK als größter künstlicher Vorfluter Schleswig-Holsteins und nimmt gewaltige Wassermassen des angrenzenden Umlandes auf. Die Entwässerung erfolgt bei Ebbe durch die Schleusen. Der NOK unterbricht im Mündungsbereich zur Elbe die Deichlinie. Die Schleusen sind so konzipiert, dass sie die Deichfunktion wahrnehmen und das tiefer gelegene Hinterland vor Überflutung schützen

©Ulrike Becker

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